Steuerfreie Bestellung gemäß §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG
Steuerfreie Bestellung gemäß §12 Abs. 3 Nr. 1 UStG für Solarmodule
Vorteile einer steuerfreien Bestellung:
Nach § 12 Absatz 3 Nummer 1 UStG profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen von einem Steuersatz von 0% auf Solarmodule und zugehörige Komponenten. Dies gilt für Anlagen in Privatwohnungen, öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden.
Wer kann profitieren?
Privatpersonen als Betreiber der Anlage.
Anlagen müssen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, öffentlichen oder gemeinnützigen Gebäuden installiert werden.
Der Begriff "Wohnung" umfasst umschlossene Räume zum Wohnen/Schlafen, einschließlich Freizeitgebäude und Gartenlauben.
Wohnwagen/Wohnschiffe gelten, wenn sie stationär sind.
Die Anlage darf eine Bruttoleistung von 30 Kilowatt (peak) nicht überschreiten.
Liefer- und Rechnungsadresse sowie der Anlagenstandort müssen in Deutschland sein.
Bestätigung der Einhaltung der Voraussetzungen während des Bestellprozesses.
Steuerfreie Komponenten:
Neben Solarmodulen und Batteriespeichern zählen auch wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagement-Systeme und weitere spezifische Teile zum Nullsteuersatz.
Bestellprozess:
Fügen Sie die gewünschten Artikel in den Warenkorb.
Bestätigen Sie während des Bestellvorgangs die Erfüllung der steuerfreien Voraussetzungen.
Die 0%-Steuerbefreiung wird automatisch im Bestellprozess angewendet.
Wichtige Hinweise:
Die Regelung gilt für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 installiert werden.
Bei Erweiterungen nach diesem Datum fallen ebenfalls keine Umsatzsteuern an.
Für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2023 installiert wurden, bleibt der Vorsteuerabzug möglich.
Die Steuerbefreiung bietet Ihnen eine einfache und kosteneffiziente Lösung zur Solarenergiegewinnung. Nutzen Sie die Gelegenheit, um umweltfreundliche Energie zu erzeugen und gleichzeitig finanziell zu profitieren.